Die Pflegesätze und eine Beispielrechnung

Informieren Sie sich über die aktuellen Pflegekosten

Vollstationäre Pflege:
PflegekostenAPU 2 (PflBG)Kosten für

Investitions
-kosten

Betrag täglichBetrag monatlich (30,42 Tage)
UnterkunftVerpflegung
278,477,62 €24,83 €19,12 €15,83 €145,87 €4.437,37 €
394,657,62 €24,83 €19,12 €15,83 €162,05 €4.929,56 €
4111,517,62 €24,83 €19,12 €15,83 €178,91 €5.442,44 €
5119,077,62 €24,83 €19,12 €15,83 €186,47 €5.672,42 €
Zusätzliche Betreuungsleistungen: 202,95 €
Die Pflegesätze gelten vom 01.10.2023 bis 30.09.2024, und die Investitionskosten vom 01.01.2023 bis 31.12.2024.

Wie berechnen sich eigentlich die Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz?

Die Kosten setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE):
Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist der Betrag für die allgemeinen Pflegeleistungen. Im Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade übergeleitet und alle BewohnerInnen zahlen, unabhängig vom Pflegegrad, den gleichen Eigenanteil.
Altenpflegeumlage (APU):
Die Ausbildungsumlage für die Altenpflege wurde eingeführt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie ist ein Bestandteil der Pflegekosten.
Unterkunft & Verpflegung
Hierunter fallen die Kosten für Freizeitveranstaltungen und Betriebskosten, sowie für die Verpflegung und Zubereitung.
Investitionskosten:
Die Investitionskosten stellen die eigentliche „Kaltmiete“ dar, also die Kosten für den Wohnraum.

Wer trägt die Kosten?

Die BewohnerInnen zahlen die Kosten aus dem eigenen Einkommen und Vermögen. Außerdem übernimmt die jeweilige Pflegeversicherung einen pauschalen Monatsbetrag, abhängig vom Pflegegrad. Ist der/die BewohnerIn nicht in der Lage die Kosten durch das eigene Vermögen zu tragen, kann Pflegewohngeld bei dem zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden. Dabei gilt ein Schonbetrag in Höhe von 10.000 €. Das Pflegewohngeld übernimmt die Investitionskosten und den Einzelzimmerzuschlag. Sind die Kosten dann noch nicht gedeckt, kann Sozialhilfe bei dem zuständigen Amt für Soziales und Wohnen beantragt werden.

Berechnungsmuster:
PG 2PG 3PG 4PG 5 
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil1.617,17 €1.617,17 €1.617,17 €1.617,17 €
Altenpflegeumlage 2 (PflBG)231,80 €231,80 €231,80 €231,80 €
Unterkunft & Verpflegung1.336,96 €1.336,96 €1.336,96 €1.336,96 €
Investitionskosten 481,55 €481,55 €481,55 €481,55 €
Eigenanteil3.667,48 €3.667,48 €3.667,48 €3.667,48 €
zzgl. Pflegeversicherung770,00 €1.262,00 €1.775,00 €2.005,00 €
gesamt4.437,48 €4.929,48 €5.442,48 €5.672,48 €
Die Pflegesätze gelten vom 01.01.2024 bis 30.09.2024 und die Investitionskosten vom 01.01.2023 bis 31.12.2024.